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Recht

Antirassismus im Betrieb: Verantwortung übernehmen

Arbeiten aus dem Ausland klingt verlockend – doch welche Regeln gelten? Eine DGUV-Publikation gibt Orientierung zu Recht und Versicherungsschutz.

Geschrieben von: Redaktion

Datum: 15.10.2026

Antirassismus im Betrieb: Verantwortung übernehmen
Arbeiten aus dem Ausland unter Palmen? Das geht nur, wenn bestimmte Vorgaben beachtet werden. © AdobeStock/engel.ac

Wenn Betriebe ihre Mitarbeitenden ins Ausland entsenden, ist neben logistischen Fragen ein weiterer Punkt zu klären: Wie sind Beschäftigte versichert, wenn sie im Ausland einen Arbeitsunfall erleiden oder berufsbedingt erkranken?

Die DGUV-Publikation „Arbeiten weltweit – Sozialversicherung und Haftung im Blick“ beantwortet die wichtigsten Fragen, in die auch die gesetzliche Unfallversicherung als Teil der deutschen Sozialversicherung eingebunden ist.

Klicktipp: Arbeiten weltweit

Die aktualisierte DGUV-Broschüre „Arbeiten weltweit – Sozialversicherung und Haftung im Blick“ steht zum Download zur Verfügung.

Die Broschüre erläutert, welches Sozialversicherungsrecht gilt, wer bei einem Unfall haftet, was beim Versicherungsschutz zu beachten ist und wie sich Unternehmen und Beschäftigte absichern können – damit auch jenseits nationaler Grenzen der
Schutz der Versicherten gewährleistet bleibt. Zudem weist sie darauf hin, dass sich Betriebe und Einrichtungen von ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse in Deutschland sowie vom Versicherungsträger im Ausland beraten lassen können.

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