Recht : Vor Witterung geschützt
Auf Baustellen, im Gartenbau oder im Außenbereich von Abfallwirtschaftsbetrieben – viele Beschäftigte in Deutschland arbeiten im Freien oder in Arbeitsstätten, die „nicht vollständig umschlossen sind“. Das heißt, die Arbeitsplätze sind überdacht, aber nicht komplett von Wänden umgeben. Aber auch Arbeitsplätze, bei denen Türen und Tore ständig geöffnet sind, wie zum Beispiel Abhollager für Baustoffe, fallen unter diese Definition. Beschäftigte, die dort arbeiten, sind der Witterung ausgesetzt.
Arbeitgebende müssen die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten laut Arbeitsstättenverordnung auch dann vor negativen Folgen schützen. Wie das erfolgen soll, was bislang nicht genauer gefasst. Die neue Technische Regel ASR A5.1 „Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien“ führt die Vorgaben nun aus.
Welche Witterungseinflüsse berücksichtigt werden
Die ASR befasst sich mit Gefährdungen und Beeinträchtigungen, die durch natürliche UV-Strahlung, Niederschlag, Wind sowie Gewitter und Blitzschlag bestehen. Diese Faktoren bringen unterschiedliche Risiken mit sich, die sich direkt und indirekt auf Beschäftigte auswirken können (→ siehe Grafiken). Wie groß die Gefährdung ist, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, bei der auch Sicherheitsbeauftragte ihre Vorgesetzten unterstützen können.
Die Gefährdungen durch Niederschlag und Wind sind durch Beobachtung, auch der Beschäftigten, einzuschätzen. Daten des DWD und veröffentlichte Warnstufen unterstützen dabei. In der ASR werden die dazugehörigen Intensitätsstufen und Handlungsanweisungen beschrieben. Für Windkräfte sind die Intensitätsstufen und eine Beschreibung der Folgen für Beschäftigte eingefügt. Wie viel Gefahr durch Blitzschlag besteht, ist von der Entfernung zum Gewitter abhängig. Die ASR führt aus, nach welchen Methoden sich diese berechnen lässt, etwa durch den zeitlichen Abstand von Donner und Blitz. Und sie weist darauf hin, dass Beschäftigte rechtzeitig vor den drohenden Gefahren zu warnen sind.
Wie sich Gefährdungen bewerten lassen
Die Technische Regel gibt Maßstäbe vor, die bei der Einschätzung helfen. Eigener Messungen bedarf es in der Regel nicht. Um die Gefährdung durch natürliche UV-Strahlung zu bewerten, reicht ein Blick auf den UV-Index. Die aktuellen und prognostizierten Werte für den Tag sind über das Bundesamt für Strahlenschutz und den Deutschen Wetterdienst (DWD) für viele Orte leicht zugänglich. Ab einem UV-Index von 3, der zwischen März und Oktober auftreten kann, sind Schutzmaßnahmen zu treffen.
Beispiele für Schutzmaßnahmen
Für die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen gilt das TOP-Prinzip. Zu den Beispielen für technische Maßnahmen zählen Sonnensegel zur Verschattung (UV-Schutz) oder die Überdachung von Gebäudeeingängen, um diese bei Niederschlägen trocken zu halten und die Rutschgefahr zu verringern. Sturmsicherungen wiederum verhindern, dass Gegenstände bei starkem Wind wegfliegen.
Organisatorische Maßnahmen betreffen überwiegend die Einschränkung der Tätigkeiten auf geschütztere Orte oder notfalls die Einstellung der Arbeit. Die Bandbreite der personenbezogenen Maßnahmen ist groß und hängt von der Gefährdung ab. Die passende Kleidung und persönliche Schutzausrüstung zu tragen, ist die wichtigste davon.
Mögliche Gefahren durch Witterungseinflüsse
Natürliche UV-Strahlung
Die Gesundheit kann sofort und langfristig Schaden nehmen.
- Sonnenbrand und Hautrötungen, Hauterkrankungen bis hin zu Hautkrebs
- Horn- und Bindehautentzündungen an den Augen bis hin zu einer Linsentrübung (grauer Star)
Niederschlag
Je nach Intensität können Regen, Schnee und Eiskörner verschiedene Gefährdungen verstärken.
- Glätte und Rutschgefahr
- eingeschränkte Sicht
- Verletzung am Körper (zum Beispiel durch herabfallende Eiszapfen)
Gewitter
Blitzschlag kann Personen und Objekte treffen.
- lebensgefährliche Verletzungen
- Objekte: verursacht Schrittspannung, erhöht Brandgefahr, macht Arbeitsmittel unbrauchbar
Wind
Wind- und Sturmböen bringen direkte und indirekte Gefährdungen.
- aufgewirbelte Teilchen, die in Augen, Haut und Schleimhäute gelangen können
- Verletzungen durch Arbeitsmittel und Bauteile, die der Wind in Bewegung setzt
- höheres Risiko für Stürze und Abstürze