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Arbeitssicherheit

Schnittverletzungen durch den richtigen Handschutz vermeiden

Ob beim Umgang mit scharfkantigen Materialien oder Werkzeugen: Schnittschutzhandschuhe sind bei riskanten Tätigkeiten wichtig. Entscheidend ist, sie konsequent zu nutzen und auf die richtige Schutzklasse zu achten.

Geschrieben von: Ariana Mirza

Datum: 29.10.2026

Schnittverletzungen durch den richtigen Handschutz vermeiden
Zum Beispiel beim Wechsel von Schneidescheiben an Maschinen müssen Schnittschutzhandschuhe getragen werden. © Getty Images/ Sersol

Bei der wöchentlichen Teamsitzung spricht die Sicherheitsbeauftragte des holzverarbeitenden Betriebs einen Beinahe-Unfall an: Am Vortag wollte eine Kollegin das Sägeblatt mit bloßen Händen wechseln.

Warum es im Betriebsalltag immer wieder zu solch gefährlichen Situationen kommt, erklärt Tim Kleinecke, Experte für Stech- und Schnittschutz und Aufsichtsperson bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe: „Beim Bedienen der Säge dürfen wegen der Einzugsgefahr keinesfalls Handschuhe getragen werden, beim Wechsel der Scheiben sind sie jedoch extrem wichtig, um Verletzungen zu verhindern.“

Diesen doppelten Leitsatz müssten Beschäftigte, die an Bohrmaschinen, Sägen oder anderen drehenden Maschinen arbeiten, verinnerlichen, so Kleinecke, der das Sachgebiet Stech- und Schnittschutz der DGUV im Fachbereich PSA leitet. Genau hier können Sicherheitsbeauftragte ansetzen: indem sie auf Regeln für den Gebrauch und die Wahl passender Schnittschutzhandschuhe aufmerksam machen.

Gefährdungsbeurteilung als Maßstab

Bei Tätigkeiten mit Handmessern und Arbeiten mit scharfkantigen oder spitzen Materialien wie Blech, Glas, Klingen, Graten, Splittern oder Spänen ist das Risiko hoch, sich an Hand oder Arm zu verletzen. Schnittschutzhandschuhe gehören dann häufig zur persönlichen Schutzausrüstung.

Das betrifft die Metallverarbeitung, Metzgereien, die Glasindustrie und das Handwerk sowie das Baugewerbe, die Lebensmittelindustrie, Logistik und Verpackung. „Aber die Gefahr lässt sich nicht auf bestimmte Branchen und Tätigkeiten einschränken. Entscheidend ist immer die Gefährdungsbeurteilung“, sagt Tim Kleinecke. Sie legt fest, ob der Betrieb geeignete Schnittschutzhandschuhe bereitstellen muss.

Die Arbeitgebenden sind dazu verpflichtet, im Gebrauch zu unterweisen und die Einhaltung der Tragepflicht zu überwachen. Gefährdete Arbeitsbereiche sind vom Betrieb mit dem Gebotszeichen „Handschutz benutzen“ zu kennzeichnen.

Wie lassen sich Schnittverletzungen vermeiden?

Schnittschutzhandschuhe gehören zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Sie werden eingesetzt, wenn die Gefährdungen nicht durch Substitution, technische oder organisatorische Maßnahmen verhindert oder ausreichend verringert werden können.

  • Substitution (S): Beim Messergebrauch beispielsweise Sicherheitsmesser oder alternative Schnittwerkzeuge verwenden
  • Technische Maßnahmen (T): Schutzeinrichtungen und Abdeckungen an Maschinen
  • Organisatorische Maßnahmen (O): Reinigung der Arbeitsplätze (von Spänen, Graten, Splittern) nur mit Hilfsmitteln; Cuttermesserklingen in sicherer Klingen- und Messerbox entsorgen; Handschuhpläne; Ordnungssystem für Messer
  • Persönliche Maßnahmen (P): Schnittschutzhandschuhe

Hilfestellung zur Auswahl und Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Stich- und Schnittverletzungen gibt es in der DGUVRegel „Benutzung von Stechschutzkleidung, Stechschutzhandschuhen und Armschützern“.

Schnittschutzhandschuhe richtig auswählen

„Schnittschutzhandschuhe sollen optimal schützen, bequem sein, gut sitzen sowie hygienischen Anforderungen genügen“, fasst Kleinecke zusammen. Gerade in der Lebensmittelbranche sollten sie sich auch gut reinigen lassen. Der Tragekomfort und die Materialqualität haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verbessert.

In der Folge werden Schnittschutzhandschuhe immer bereitwilliger getragen, so der Experte. Vor jeder Nutzung sollten Beschäftigte die zu verwendenden Handschuhe hinsichtlich mehrerer Kriterien prüfen: Eignung für den vorgesehenen Einsatz, Zustand, Größe und Sitz der Handschuhe.

In Betrieben sind nur Schutzhandschuhe zugelassen, die nach EN 388 zertifiziert sind. Die Kennzeichnung informiert über den Schutz gegen mechanische Risiken wie Abrieb, Schnitt, Weiterreißen und Durchstich. Welche Schutzhandschuhklassen für welche Tätigkeiten verwendet werden sollten, legt die jeweilige Gefährdungsbeurteilung fest.

Symbol des Prüfverfahrens EN 388:2016.
Die Norm EN 388:2016 regelt die Anforderungen, Prüfverfahren und Kennzeichnungen für Schutzhandschuhe.
Schutzhandschuhe, die nach dem erweiterten Prüfverfahren gemäß EN 388:2016 zertifiziert sind, werden wie folgt gekennzeichnet:

4X32DP bedeutet von hinten nach vorne:

Stoßschutz (optional, P = geprüft)
Schnittfestigkeit nach ISO (A bis F)
Durchstichfestigkeit (0 bis 4)
Weiterreißfestigkeit (0 bis 4)
Schnittfestigkeit Coupe-Test (0 bis 5)
Abriebfestigkeit (0 bis 4)

Hinweis: Je höher die Zahl, desto besser das Prüfergebnis. Bei den Buchstabenangaben (A-F) steht F für die höchste Schnittsicherheit. X steht für „Nicht geprüft“ oder „Test nicht anwendbar“. Steht an fünfter und sechster Stelle kein Buchstabe, so wurden die entsprechenden Tests nicht durchgeführt.

Stich- und Schnittschutz kombiniert

Bei einigen Arbeiten, beispielsweise in der Forstbranche, in der Verpackung und Logistik oder in Schlachtereien, ist eine Kombination aus Schnitt- und Stechschutz nötig. In der produktführenden Hand wird dann meist ein Metallringgeflecht-Handschuh getragen, während die messerführende Hand zusätzlich durch einen Schnittschutzhandschuh geschützt wird.

Tim Kleinecke nennt den Grund für diese doppelte Sicherheitsmaßnahme: „Viele Verletzungen an der messerführenden Hand geschehen, weil etwa das Messer an der Tischkante hängen bleibt, die Hand über den Griff rutscht und die Finger mit der Klinge in Kontakt geraten.“

Der Experte verweist auf die Bedeutung der Arbeitsschutzkultur im jeweiligen Betrieb, denn sie kann das Tragen von Schutzhandschuhen selbstverständlich machen. Führungskräfte, aber auch Sicherheitsbeauftragte können hier mit gutem Beispiel vorangehen.

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