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So lassen sich Abstürze von Nutzfahrzeugen vermeiden
Die Standfläche zum Überstieg auf die Arbeitsbühne sollte möglichst groß sein. © DGUV/H.ZWEI.S WERBEAGENTUR

Arbeitssicherheit : So lassen sich Abstürze von Nutzfahrzeugen vermeiden

Fahrerinnen und Fahrer von Nutzfahrzeugen müssen manchmal in gefährlicher Höhe arbeiten. Sicherheitsbeauftragte können dabei helfen, das Risiko von Abstürzen zu verringern.

Nicht nur Beschäftigte von Dachdeckerbetrieben oder Windparks arbeiten in der Höhe. Auch Fahrerinnen und Fahrer von Nutzfahrzeugen sind gelegentlich in bis zu vier Metern Höhe tätig. Diese Arbeit ist riskant: Durch Stürze vom Fahrzeug kommt es immer wieder zu schweren Unfällen. Allein im Jahr 2021 erlitten laut BG Verkehr bundesweit 5.567 Beschäftigte einen Absturzunfall im Bereich Lagerung/Be- und Entladen. Die Folgen sind schwere Verletzungen – bei Stürzen auf den Kopf besteht sogar Lebensgefahr. Mit technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen können Betriebe die Risiken für ihre Beschäftigten deutlich senken.

Abstürze vermeiden: So viel wie möglich vom Boden aus arbeiten

„Der beste Schutz für Beschäftigte ist es, wenn sie gar nicht erst auf das Fahrzeug müssen“, sagt Wolfgang Laske, stellvertretender Präventionsleiter der BG Verkehr. Aus diesem Grund sollte vor Anschaffung eines Fahrzeugs darauf geachtet werden, dass möglichst viele der zum Betrieb gehörenden Arbeiten sicher vom Boden aus ausgeführt werden können. Dazu zählt zum Beispiel die Reinigung von Arbeitsbereichs- oder Rückfahrkameras. Hier gibt es technische Lösungen, die ohne einen Aufstieg auf das Fahrzeug auskommen. Ein weiteres Beispiel sind elektrisch zu betätigende Schiebeverdecke oder Rollplanen, die vom Boden aus bedient werden können.

Aufstiege über Stufen und Sprossen sicher halten

Doch nicht immer lässt sich die Arbeit in der Höhe vermeiden. Bei Silofahrzeugen müssen Beschäftigte zum Beispiel zum Befüllen an die Domdeckel. Auch zur Ladungssicherung ist es notwendig, auf das Fahrzeug zu steigen. Für solche Fälle müssen die Aufstiege und die Flächen für den Aufenthalt in der Höhe so sicher wie möglich gestaltet sein. Für Stufen- und Leiteraufstiege sowie Haltemöglichkeiten fasst die DGUV Regel 114–615 „Branche Güterkraftverkehr – Gütertransport im Straßenverkehr“ die Anforderungen zusammen. Dazu gehören Vorgaben an die Breite, den Abstand zwischen Stufen oder Sprossen sowie die Fußraumtiefe, damit genügend Abstand zum Fahrzeug bleibt. Über Reifen, Radnaben und Felgen hochzusteigen, ist dagegen unzulässig – das gilt auch beim Ein- und Aussteigen am Fahrerhaus.

© Raufeld

Checkliste: Richtig ein- und aussteigen

  1. An drei Punkten abstützen
    Mit beiden Händen gut an Haltegriffen festhalten. Dazu müssen die Hände frei sein.
  2. Vorwärts einsteigen, Rückwärts aussteigen
    Niemals herunterspringen und nicht über Reifen, Felgen oder Radnaben ein- und aussteigen!
  3. Festes Schuhwerk
    Großflächig auf die Aufstiege treten, nicht nur mit der Fußspitze.

„Die Aufstiege müssen zudem über rutschhemmende Oberflächen verfügen und Haltemöglichkeiten anbieten, die sich gut greifen lassen“, sagt Laske. Scharfe Kanten, lose Griffe, defekte Aufstiege: Es gebe viele Beispiele dafür, was vor der Nutzung zu checken ist. „Sicherheitsbeauftragte sollten ihre Kolleginnen und Kollegen darauf hinweisen, dies selbst bei der Abfahrtkontrolle zu tun“, empfiehlt der Präventionsexperte.

Technische Maßnahmen haben Vorrang

Oben auf den Fahrzeugen gilt es ebenfalls, die Risiken während des Aufenthalts gering zu halten. Für Laufstege und Standflächen gibt es daher ebenso wie bei den Aufstiegen Mindestanforderungen an die Größe, die nach Art des Fahrzeugs leicht variieren. Geländer und Teile des Fahrzeugaufbaus, die als Absturzsicherung dienen, dürfen außerdem nicht zu niedrig sein. Fahrzeugeigene Geländer müssen vom Boden aus aufgestellt werden können, so Laske. Fehlen Einrichtungen wie Absturzsicherungen, müssten sie nachgerüstet oder andere Lösungsmöglichkeiten gefunden werden. „Sicherheitsbeauftragte sollten Hinweise der Kolleginnen und Kollegen auf fehlende Sicherheitslösungen sammeln und an Vorgesetzte weitergeben“, empfiehlt Laske.

Klicktipp

Praxistipps für den Gütertransport im Straßenverkehr

Persönliche Schutzausrüstung als letzte Maßnahme

Wenn die Sicherheit durch technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichend gewährleistet werden kann, kommt als letzte Maßnahme auch eine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) in Betracht. Auffang- und Rückhaltesysteme schützen unter Berücksichtigung des jeweiligen Einsatzes die Fahrerinnen und Fahrer vor einem Absturz. Ob und wie das möglich ist, muss für den Einzelfall in der Gefährdungsbeurteilung betrachtet werden. Ist der Einsatz möglich, muss in die richtige Benutzung der PSAgA regelmäßig unterwiesen werden. Dazu gehört eine praktische Übung, die auch die Rettung von Menschen, die in den Auffanggurt gestürzt sind, beinhaltet.

Festes Schuhwerk mit rutschhemmender Sohle gegen Abstürze

Eine persönliche Schutzmaßnahme sollten Beschäftigte außerdem im Alltag immer umsetzen. „Sicherheitsbeauftragte können ihre Kolleginnen und Kollegen daran erinnern, geeignetes Schuhwerk zu tragen. Das verringert das Risiko aus- und abzurutschen erheblich“, so Laske. Alle Maßnahmen zusammen sorgen dafür, dass das Risiko schwerer Unfälle sinkt.