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Warnkleidung schenkt mehr Sicherheit durch Sichtbarkeit
An Straßen, Schienen und vor allem bei Dunkelheit gehört Warnkleidung zur persönlichen Schutzausrüstung. © Picture Alliance/Britta Pedersen

Arbeitssicherheit : Warnkleidung schenkt mehr Sicherheit durch Sichtbarkeit

An einigen Arbeitsplätzen ist es wichtig, dass Beschäftigte von anderen gesehen werden. Zum Schutz müssen sie Warnkleidung tragen.

An einigen Arbeitsplätzen ist es wichtig, dass Beschäftigte von anderen gesehen werden, um Unfällen vorzubeugen. Dann müssen sie Warnkleidung tragen. Welche geeignet ist, ermitteln Betriebe mit der Gefährdungsbeurteilung.

Vor einigen Jahren ereignete sich in Mecklenburg-Vorpommern ein tragischer Arbeitsunfall: Eine Person, die auf einem Betriebsgelände zu Fuß unterwegswar, geriet unter einen Radlader und starb. Wie konnte es dazu kommen? Mehrere Umstände führten dazu, dass der Fahrer des Radladers seinen Kollegen übersehen hatte.

Ein Faktor unter vielen: Der Fußgänger trug keine Warnkleidung. Auch die Gefährdungsbeurteilung enthielt keine Information darüber, dass Beschäftigte auf dem Werksgelände Warnkleidung zu tragen haben, obwohl das hohe Verkehrsaufkommen dies erforderte. Damit hatte der Betrieb eine wichtige Schutzmaßnahme missachtet, um Unfällen vorzubeugen.

Impulse

Sicherheitsbeauftragte können die Sichtbarkeit ihrer Kolleginnen und Kollegen fördern

  • Vorbild sein und selbst Warnkleidung wie vorgeschrieben tragen
  • Darauf achten, dass Kolleginnen und Kollegen Warnkleidung wie vorgeschrieben tragen, und sie an ihre Mitwirkungspflicht im Arbeitsschutz erinnern
  • Kontrollieren, ob die bereitgestellte Warnkleidung schmutzig oder beschädigt ist. Fehler den Vorgesetzten melden und einen Austausch bewirken
  • Führungskräfte daran erinnern, die Bedeutung und die richtige Verwendung von Warnkleidung in der Unterweisung zu thematisieren
  • Plakat mit Hinweisen zu Warnkleidung im Betrieb aushängen

Sichtbar sein im Straßen-, Schienen und Werksverkehr

In allen Arbeitssituationen, in denen das „Übersehenwerden“ ein Sicherheitsrisiko für Beschäftigte darstellt und weder technische noch organisatorische Maßnahmen ausreichenden Schutz bieten, ist Warnkleidung als persönliche Schutzausrüstung nach DIN EN ISO 20471 verpflichtend. Gefährdete Beschäftigte sind besser zu erkennen und herannahende Verkehrsteilnehmende gewarnt. Sie können frühzeitig bremsen, sodass das Risiko einer Kollision sinkt.

Warnkleidung gehört zur Standardausrüstung bei Tätigkeiten im fließenden Straßen- und Schienenverkehr sowie im innerbetrieblichen Verkehr. Das betrifft etwa Beschäftigte der Abfallsammlung, der Straßenreinigung und des Vermessungswesens – und jede Person, die ein Fahrzeug einweist. Auch in sonst ungefährlichen Situationen können Dunkelheit oder Wetterverhältnisse die Sicht so sehr verschlechtern, dass Warnkleidung zur Pflicht wird.

Es gibt drei Klassen für Warnkleidung

Unter den Begriff Warnkleidung fällt eine ganze Reihe an Kleidungsstücken: Warnwesten, T-Shirts, Latzhosen sowie Rundbundhosen und Jacken verschiedenster Ausführung. Sie unterscheiden sich unter anderem darin, wie viel Fläche das fluoreszierende Grundmaterial einnimmt, wie die silbernen Reflexstreifen angeordnet sind und welche Farbe das Grundmaterial hat.

Diese Faktoren führen zur Einstufung in die Klassen 1, 2 und 3, wobei die Schutzwirkung mit der jeweils höheren Klasse zunimmt. Warnkleidung der Klasse 1 ist an manchen Arbeitsplätzen nicht ausreichend und es wird Klasse 2 oder 3 gefordert, etwa bei Tätigkeiten im schnell fließenden Straßenverkehr.

Schutzkleidung Klasse 2

Schutzkleidung Klasse 2 © DGUV

Einfache Gefährdung, zum Beispiel bei:

  • guten Sichtverhältnissen
  • Tageslicht
  • geringer Verkehrsbelastung (< 600 Fahrzeuge/Stunde)
  • Verkehrsgeschwindigkeit von unter 60 km/h
  • innerhalb von gesicherten Baustellen

Schutzkleidung Klasse 3

Schutzkleidung Klasse 3 © DGUV

Erhöhte Gefährdung, zum Beispiel bei:

  •  schlechten Sichtverhältnissen
  • Dunkelheit
  • hoher Verkehrsbelastung
  • (> 600 Fahrzeuge/Stunde)
  • Verkehrsgeschwindigkeit
  • von mehr als 60 km/h
  • tätigkeitsbedingt verdeckter Warnkleidung
  • (zum Beispiel durch Arbeitsmittel oder -haltung)
  • Arbeitsstellen ohne technische Absicherung

Warnkleidung muss sich von der Arbeitsumgebung abheben

Die Reflexstreifen reflektieren das Licht der motorisierten Verkehrsteilnehmenden und sorgen so für Erkennbarkeit im Dunkeln. Sie sind waagerecht und senkrecht so auf der Kleidung angeordnet, dass die gefährdeten Personen in allen Körperhaltungen sichtbar sind. Das fluoreszierende Grundmaterial dient der Erkennbarkeit im Hellen, weil es die fluoreszierenden Farben in der Natur nicht gibt und sie uns daher sofort auffallen. Je größer die Fläche ist, desto mehr sind Beschäftigte sichtbar. Das heißt: Mit einer Warnweste der Klasse 1 sind Beschäftigte weniger gut erkennbar als mit einer Warnjacke der Klasse 2.

Einen noch besseren Schutz erreichen Beschäftigte, wenn sie Warnkleidung der Klasse 3 tragen und eine Jacke mit einer Latzhose kombinieren. Welche Farbe für das Grundmaterial infrage kommt, hängt davon ab, in welcher Umgebung die Arbeitstätigkeit stattfindet. Ziel ist es, einen möglichst hohen Kontrast zwischen Warnkleidung und Umgebung herzustellen. So sollten Beschäftigte bei Forstarbeiten im Wald zum Beispiel orange-rote Warnkleidung tragen.

Auch beim Winterdienst ist es wichtig, dass Beschäftigte von anderen Menschen gut zu sehen sind. © Picture Alliance/Caro

Mit Gefährdungsbeurteilung die Schutzklassen ermitteln

Geeignete Warnkleidung für spezifische Arbeitssituationen wählen Unternehmen mit der Gefährdungsbeurteilung aus. Dabei müssen sie unter anderem Tätigkeit, Einsatzbereich, Tragedauer und Witterung berücksichtigen. Je höher das Risiko einer Kollision ist, desto besser müssen Beschäftigte durch Warnkleidung erkennbar sein.

Hierbei unterscheiden Fachleute zwischen einfacher und erhöhter Gefährdung. Beschäftigte sind verpflichtet, die vom Unternehmen bereitgestellte Warnkleidung zu tragen. Das Unternehmen unseres Eingangsbeispiels hatte die hohe Bedeutung von Warnkleidung nicht erkannt. Sie in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen, ist ein erster, wertvoller Schritt, dies zu ändern.