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Richtig reagieren bei Allergien
Sowohl Holzstaub als auch viele andere Arbeitsstoffe können allergische Reaktionen auslösen. © Getty Images/ Aliaksandr Lapo

Gesundheitsschutz : Richtig reagieren bei Allergien

Allergiebedingte Erkrankungen können sichere und gesunde Arbeit beeinflussen. Damit Betriebe effektive Maßnahmen ergreifen können, braucht es auch gezielte und offene Kommunikation.

Oft beginnt es mit leichtem Hautausschlag oder laufender Nase. Symptome also, die erst einmal „aushaltbar“ sein mögen. Dennoch sollten Beschäftigte diese ernst nehmen, denn: „Wenn die Nase ständig läuft, kann das auf einen allergischen Schnupfen hindeuten,“ sagt Prof. Dr. Monika Raulf, Abteilungsleiterin des Kompetenz- Zentrums Allergologie/Immunologie am Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV, Institut der Ruhr-Universität Bochum (IPA). „Dieser Schnupfen kann durch Pollen, durch Hausstaubmilben oder organische Stäube ausgelöst werden und die Vorstufe eines allergischen Asthmas sein.“ Daher gilt, Allergien durch ärztliche Diagnose so früh wie möglich zu erkennen und gezielt zu reagieren – insbesondere auch am Arbeitsplatz.

Volkskrankheit Allergie

Die letzte größere Erhebung zum Thema lieferte das Robert Koch-Institut 2013 mit der „Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS1)“. Demnach wurde bei rund einem Drittel der Erwachsenen eine Allergie ärztlich festgestellt. Am häufigsten ist allergischer Schnupfen durch Pollen (Heuschnupfen), der bei etwa 15 Prozent im Laufe des Lebens auftritt. Ob die Ursache der Erkrankung im Beruf liegt, muss durch die zuständige Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft geklärt werden. Nach Infektionskrankheiten und Erkrankungen durch Lärm gehören Hauterkrankungen zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten – laut DGUV-Statistik 2023. Davon sind viele allergisch bedingt.

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schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen (BK-Nr. 5101) wurden 2023 als Berufskrankheit anerkannt. Bei rund einem Drittel davon wurde eine allergische Kontaktdermatitis als Primärdiagnose gestellt.

Quelle: DGUV Statistik Berufskrankheiten 2023

Bemerken Beschäftigte ungewöhnliche Reaktionen der Haut oder der Atemwege, die verstärkt oder ausschließlich am Arbeitsplatz auftreten, sollten sie ärztlichen Rat einholen. „Das kann die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sein, aber auch eine Fachpraxis für Allergologie“, sagt Monika Raulf. Wichtig sei, dass Beschäftigte nicht etwa aus Angst vor Jobverlust die Symptome ignorieren. „In vielen Fällen muss die Tätigkeit nicht zwangsläufig aufgegeben werden“, betont Raulf. Vielmehr können Betriebe und auch die Beschäftigten selbst oft zahlreiche Stellschrauben drehen, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.

Potenziell allergieauslösende Arbeitsstoffe

Stoffe, die allergische Atemwegserkrankungen auslösen können, sind u. a.:

  • Stäube: z. B. Holzstäube, Mehl und Mehlprodukte, Nutz- und Labortierstäube, Futtermittelstäube
  • Enzyme aus mikrobiellen, pflanzlichen und tierischen Quellen
  • Naturlatex
  • Schimmelpilze und -sporen
  • Metalle

Stoffe, die allergische Hauterkrankungen (Kontaktekzem) auslösen können, sind u. a.:

  • Metalle, z. B. Nickel
  • Desinfektions- und Lösungsmittel
  • Reinigungs-, Pflege- oder Handwaschmittel
  • Arzneistoffe
  • Ätherische Öle

Klicktipp: Weitere Infos zu berufsbezogenen Allergien auf der Webseite des Allergieinformationsdienstes.

Bei Verdacht auf eine allergische Hauterkrankung kann ein Allergietest eine erste Maßnahme sein. © Adobe Stock/ Lightfield Studios

Bei Risiken durch Allergien Maßnahmen nach STOP-Prinzip ableiten

Mithilfe der Gefährdungsbeurteilung müssen alle Arbeitsprozesse auf Risiken durch allergische Reaktionen geprüft und Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip abgeleitet werden. Hier gilt: Substitution vor technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen. Wurde beispielsweise ein Duftstoff in einem Reinigungsmittel als allergieauslösend identifiziert, sollte der Betrieb ein Alternativprodukt bereitstellen. Lässt sich der Arbeitsstoff nicht in Gänze substituieren, etwa Holzstaub bei der Arbeit in einer Schreinerei, sind technische oder organisatorische Maßnahmen zu prüfen: „Gegebenenfalls können staubärmere Verfahren etabliert werden“, sagt Raulf.

Um die Symptome einer Allergie zu verstehen und zu lindern, können Beschäftigte oft zusätzlich individuelle Maßnahmen ergreifen – unterstützt durch den Betrieb und den zuständigen Unfallversicherungsträger. Neben den betrieblichen Prozessen sollten auf Basis ärztlicher Diagnose auch alle medizinischen Möglichkeiten geprüft werden. Bei einigen allergischen Atemwegserkrankungen beispielsweise sind Medikamente oder eine Immuntherapie erfolgsversprechend. Etwa bei manchen Pollen- oder Hausstaubmilbenallergien.

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Sicherheitsbeauftragte können Austausch fördern

Wichtig ist: Grundsätzlich sind Beschäftigte nicht verpflichtet, am Arbeitsplatz über ihre Gesundheit zu sprechen. „Betroffenen von Allergien kann aber nur geholfen werden, wenn vertrauensvoll kommuniziert wird“, sagt Monika Raulf. Unabhängig davon, ob eine allergische Erkrankung als berufsbedingt anerkannt wurde oder nicht: Wann immer die Symptome Beschäftigte bei der Arbeit einschränken, sollten Betriebe und Betroffene gemeinsam konstruktiv nach Lösungen suchen.

Hier können auch Sicherheitsbeauftragte unterstützen. „Sie agieren bestenfalls als Bindeglied zwischen Beschäftigten und Vorgesetzten und regen den Austausch an“, so Raulf. Neben Angst vor Jobverlust können etwa auch Sprachbarrieren den Austausch hemmen. Wenn Sicherheitsbeauftragte ihr Team gut kennen, können sie hier gezielt bei den Kolleginnen und Kollegen nachfragen, ob sie Unterstützung brauchen. „Auch sollten sie mit darauf achten, dass die Gefährdungsbeurteilung korrekt durchgeführt wird“, sagt die DGUV-Expertin.

Bei Verdacht auf berufsbedingte Allergie

  • Schritt 1: Bei allergischen Symptomen bei der Arbeit den betriebsärztlichen Dienst beziehsungsweise Allergologin/Allergologen oder Hautärztin/Hautarzt konsultieren
  • Schritt 2: Bei Verdacht auf eine berufsbedingte Allergie müssen Ärztinnen und Ärzte die zuständige Berufsgenossenschaft/Unfallkasse einbeziehen. Bei Hauterkrankungen wird das Hautarztverfahren eingeleitet; der anschließende Hautarztbericht entscheidet über weiteres Vorgehen
  • Schritt 3: Durchführung einer Arbeitsanamnese, zum Beispiel mit Fragebögen, um den Bezug der Symptome zur Arbeit zu ermitteln
  • Schritt 4: Wird ein Arbeitsstoff als allergieauslösend identifiziert, prüft die Berufsgenossenschaft/Unfallkasse, ob eine Erkrankung nach Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) vorliegt; sprich, die berufliche Tätigkeit hauptursächlich ist
  • Schritt 5: Betriebe müssen Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip ergreifen; Beschäftigte sollten sich ärztlich zu Therapiemöglichkeiten beraten lassen
  • Schritt 6: Können die Symptome nicht ausreichend gemildert werden, kommt eine Umschulung/Versetzung in Betracht

Auf individuelle Bedürfnisse von Allergikerinnen und Allergikern eingehen

Idealerweise denken Betriebe das Thema Allergie bereits bei der Gestaltung ihrer Arbeitsplätze mit. Um Menschen mit allergischem Schnupfen zu schonen, kann beispielsweise auf eine Dachbegrünung mit Gräsern oder auf potenziell allergieauslösende Zimmerpflanzen verzichtet werden. Bei Wasch- und Reinigungsmitteln gibt es zahlreiche Produkte, die als hautsensibel oder hypoallergen gekennzeichnet sind. Betriebe sollten beim Einkauf auf individuelle Bedürfnisse eingehen und im Zweifel verschiedene Hautprodukte bereitstellen, sagt Monika Raulf: „Das hat auch etwas mit Wertschätzung den Beschäftigten gegenüber zu tun, die unsere wichtigste Ressource sind.“