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Vor UV-Strahlung schützen: Sonnenschutz richtig anwenden
Richtig eincremen: Die Zweifinger-Regel gilt als Richtwert für wirksamen UV-Schutz. © Adobe Stock/ Anna

Gesundheitsschutz : Vor UV-Strahlung schützen: Sonnenschutz richtig anwenden

UV-Strahlen stellen für Beschäftigte, die im Freien arbeiten, ein Gesundheitsrisiko dar. Wie Sonnenschutz vorbeugt – und wie Sibe unterstützen können.

Steht die Sonne nicht strahlenhell am Himmel, führt das leicht zu Nachlässigkeit: „Es ist ja bewölkt, da brauch ich keinen Sonnenschutz!“ Doch auch bei Wolken hat die besonders energiereiche Sonnenstrahlung, die UV-Strahlung, sowohl kurz- als auch langfristig negative Folgen für Haut und Augen.

Ultraviolette Strahlung ist für den Menschen unsichtbar, ist aber für eine steigende Anzahl an jährlichen Fällen von hellem Hautkrebs verantwortlich. „Besonders Personen, die sich etwa aus beruflichen Gründen regelmäßig im Freien aufhalten, sind gefährdet“, so Claudine Strehl, Expertin für optische Strahlung am Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA).

In Deutschland trifft das auf etwa sieben Millionen Beschäftigte zu. Das sind 16 Prozent aller Arbeitnehmenden. Allein 2024 wurden mehr als 5.300 Fälle von hellem Hautkrebs oder dessen Vorstufe als Berufserkrankung anerkannt. Die allgemeinen Fallzahlen von stationär behandeltem Hautkrebs steigen laut Angaben des Statistischen Bundesamtes seit mehr als 20 Jahren.

„Trotzdem ist die Gefahr durch UV-Strahlung vielen Menschen nicht bewusst oder nicht akut genug für echte Besorgnis“, sagt Strehl. Umso wichtiger ist es, die Beschäftigten vor Gesundheitsrisiken durch die Strahlen der Sonne zu schützen.

Risiken von UV-Strahlung verringern: Schutzkleidung und Sonnencreme

Arbeitgebende müssen Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip gewährleisten. Doch häufig können technische und organisatorische Maßnahmen – wie Sonnenschirme und -segel oder eine Verschiebung der Arbeitszeit – die UV-Strahlenexposition nicht gänzlich verhindern. Oder sie sind aufgrund der Arbeitsbedingungen schlichtweg nicht umsetzbar.

Dann müssen geeignete Kleidung, Sonnenbrillen und Sonnenschutzmittel als personenbezogene Maßnahmen gestellt werden. „Die Nutzung von Sonnencreme ist zwar das letzte Glied der Kette, sollte aber nicht vernachlässigt werden“, erinnert Strehl, „denn sie schützt besonders sogenannte Sonnenterrassen wie Hände, Hals, Nacken, Gesicht und Ohren“. Also Körperstellen, die durch andere Maßnahmen wie Schutzkleidung nicht vor UV-Risiken bewahrt werden können.

Jeder Hauttyp hat eine andere Schutzzeit, doch Ein- und Nachcremen ist immer nötig. © DGUV/ Wolfgang Bellwinkel

Damit ein Sonnenschutzmittel wirksam ist, muss es regelmäßig und korrekt angewendet werden. „Dabei ist tatsächlich einiges zu beachten“, so die Expertin. „Wichtig ist, welche Art Mittel mit welchem Lichtschutzfaktor verwendet wird, wie viel und wie oft gecremt werden muss.“

Bei korrekter Anwendung verlängert Sonnencreme zwar die je nach Hauttyp variierende, körpereigene Schutzzeit, in der die Haut der Sonne ausgesetzt sein kann, ohne einen Sonnenbrand zu entwickeln. Sonnencreme kann die UV-Strahlung jedoch nicht komplett blockieren. Auch bei regelmäßigem Nachcremen und ausreichender Menge bietet sie keinen hundertprozentigen Schutz.

Sonnenschutzmittel korrekt nutzen

  • Lichtschutzfaktor: Mindestens LSF 30, besser 50 oder 50 +. Besonders in großen Höhen, auf Schnee oder am und im Wasser ist ein hoher Faktor ein Muss.
  • Konsistenz: Mit Creme ist die korrekte Dosierung einfach umsetzbar. Von Sonnenöl oder -spray wird meist zu wenig verwendet.
  • Menge: 2 mg Creme pro Quadratzentimeter Haut – entspricht 4 EL für den gesamten Körper. Zweifinger-Regel als Richtwert bei partiellem Eincremen.

Für jede Körperzone, wenn sie nicht bedeckt ist, braucht es mindestens zwei Finger voll Sonnencreme – Zone 10 und 11 sind der obere und untere Rücken. © raufeld

  • Häufigkeit: Mindestens 30 Minuten vor der Exposition von UV-Strahlung – auch bei Bewölkung! Alle zwei Stunden nachcremen. Früher nachcremen bei starkem Schwitzen oder Kontakt mit Wasser.
  • Lagerung und Haltbarkeit: Gut verschlossen, kühl, dunkel, trocken lagern. Nicht mehr verwenden bei ranzigem Geruch, veränderter Textur (klumpig, abgesetztem Öl). Tiegel-Symbol auf dem Behälter beachten.

Sonnenschutz in den Betriebsalltag einbinden

Solches Wissen ist die Grundlage betrieblicher UV-Schutzmaßnahmen. „Risiken durch UV-Strahlung müssen Teil der Gefährdungsbeurteilung sein“, erinnert Strehl, „was aber leider in der Realität eher selten der Fall ist.“ Sowohl bei vielen Beschäftigten als auch bei Führungskräften lassen Wissen und Bewusstsein häufig immer noch zu wünschen übrig.

Das bestätigt auch eine nicht repräsentative Umfrage unter Lesenden der Arbeit & Gesundheit: Nur 26 von 160 Teilnehmenden (rund 16 Prozent) bejahten, dass in ihrem Betrieb die UV-Belastung regelmäßig bewertet oder überwacht würde. Die Bereitstellung von Sonnencreme ist unter den personenbezogenen Maßnahmen zwar am häufigsten gegeben (gefolgt von Kopfbedeckungen und körperbedeckender Kleidung), kann aber nur schützen, wenn sie im Betriebsalltag auch richtig oder überhaupt genutzt wird.

UV-Schutz wird noch zu selten systematisch betrieben

Wie gut schützen Betriebe ihre Mitarbeitenden vor UV-Belastung? Eine ...

„Häufig können sich alle an einem gemeinschaftlichen Sonnenschutzmittelspender bedienen“, weiß Strehl. Das aber erschwert das Nachcremen, wenn etwa der Arbeitsplatz gewechselt wird. „Beschäftigte könnten zusätzlich eigene kleine Tuben zum Auffüllen und Mitnehmen bekommen, damit jederzeit nachgecremt werden kann.“

Um im Betrieb die Nutzung zu fördern, können Sicherheitsbeauftragte (Sibe) einen wichtigen Beitrag leisten. „Informierte, aufmerksame Sibe können darauf achten, dass Risiken durch UV-Strahlung bei der Gefährdungsbeurteilung überhaupt beachtet werden – und dann auch die Anschaffung passender Mittel und deren richtige Anwendung unterstützen“, so die Expertin.

Schutz vor UV-Strahlung: Sibe können Bewusstsein schaffen

Außerdem: „Steter Tropfen höhlt den Stein!“ Sie bestärkt Sibe darin, das Thema UV-Schutz immer wieder anzusprechen und über verschiedene Wege sichtbar zu machen, etwa mit Aktionstagen. Denn genau wie bei anderen Arbeitsschutzmaßnahmen sollte die Umsetzung nicht nur auf betrieblichen Vorgaben beruhen, sondern der Sinn muss sich erschließen. Nicht umsonst muss eine arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden, wenn Beschäftigte an 50 Arbeitstagen zwischen April und September zwischen 11 und 16 Uhr mehr als eine Stunde im Freien arbeiten.

„Auch das können Sibe als Teil des Teams oft besser bewerten als Vorgesetzte im Büro“, so Strehl, „den Vorgesetzten dann aber wichtige Hinweise geben.“ Sibe könnten auch auf das Mitwirken von jüngeren Beschäftigten setzen, die häufig bereits ein stärkeres Bewusstsein für UV-Risiken haben.

Beschäftigte vor UV-Strahlung schützen: Tipps für Sibe

Im Betrieb sensibilisieren, informieren, motivieren:

  • Bei der GBU unterstützen: Kriterien kennen, wann gemäß Arbeitsmedizinischer Regel 13.3 eine solare Gefährdung vorliegen kann – Arbeitsmedizinische Regeln finden sich über die Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
  • Aufklären: Über gesundheitliche Langzeitfolgen von UV-Strahlung klärt die Themenseite des Bundesamts für Strahlenschutz auf.
  • Sonnencreme im Team testen: Angenehmes Tragegefühl und Geruch? Keine Einschränkungen durch rutschige Hände, anhaftenden Schmutz? Inhaltsstoffe verträglich?
  • Eignung prüfen: Entspricht die Creme den Anforderungen für die Anwendung im beruflichen Bereich? Prüfungsgrundsatz 19 ist zu finden auf der DGUV Test-Website.
  • Aktionstage organisieren: Mit hohem Praxisanteil, z. B. Schattenregel zum UV-Risiko testen (wenn eigener Schatten kleiner als Körpergröße = Risiko höher; Schatten größer = Risiko geringer).

Für die tägliche Achtsamkeit könnte täglich vor Schichtbeginn an der Pinnwand im Baustellencontainer, an der Tür des Umkleide- oder Pausenraums oder digital in der gemeinsamen Messenger-Gruppe der erwartete UV-Index veröffentlicht werden. Zu finden ist er auf der Website des Deutschen Wetterdienstes oder des Bundesamtes für Strahlenschutz.

Sibe sollten auch darauf achten, dass keine abgelaufenen oder zu lange offenen Sonnenschutzmittel in Nutzung sind. Denn im Laufe der Zeit, besonders bei falscher Lagerung, können die UV-Filter darin instabil werden und an Schutzwirkung einbüßen. „Aber wenn Sonnencreme regelmäßig genutzt wird, müsste natürlich eher für genügend Nachschub gesorgt werden“, so Strehl mit einem Augenzwinkern.