Recht : Sind Kolleginnen versichert, wenn sie gemeinsam im Homeoffice arbeiten?
Mobile Arbeit außerhalb des Betriebes ist für viele Beschäftigte zur Normalität geworden. Manche arbeiten regelmäßig im heimischen Büro – und sind dabei gesetzlich unfallversichert. Doch wie sieht es aus, wenn Beschäftigte von einer Kollegin oder einem Kollegen eingeladen werden, in deren Homeoffice zu kommen und zusammen zu arbeiten? Gilt für sie auch dort der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung?
Es kommt darauf an
Ja, Beschäftigte sind auch dann versichert, wenn sie gemeinsam im Homeoffice einer Kollegin oder eines Kollegen arbeiten. Der Versicherungsschutz greift grundsätzlich unabhängig davon, an welchem Ort Beschäftigte ihrer versicherten Tätigkeit nachgehen. Entscheidend ist nur, dass sie auch tatsächlich arbeiten. Der Weg zu der Kollegin oder dem Kollegen ist ebenfalls versichert, sofern der ausschlaggebende Grund des Treffens die gemeinsame Arbeit ist.
Nein, wenn die versicherte Tätigkeit im Büro der Kollegin oder des Kollegen für eine private Tätigkeit unterbrochen wird – etwa für einen Spaziergang oder das Schauen einer Serie. Dann entfällt der Versicherungsschutz für diesen Zeitraum. Er greift erst wieder, wenn der oder die Beschäftigte weiterarbeitet.
