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Führen von Flurföderzeugen inklusiv ermöglichen
Rechtssichere Qualifizierung und Beauftragung von Menschen mit Beeinträchtigungen für das Führen von Flurförderzeugen. © Adobe Stock/endostock

Recht : Führen von Flurföderzeugen inklusiv ermöglichen

Menschen mit Behinderung für das Führen von Flurförderzeugen qualifizieren und Inklusion fördern? Eine Fachbereich AKTUELL zeigt, wie die Umsetzung gelingt.

Die gängigen Prüfungs- beziehungsweise Ausbildungsmodalitäten erschweren es Menschen mit Beeinträchtigungen häufig, den sogenannten Staplerschein zu erwerben. Das stellt Unternehmen bei der Beauftragung von Menschen mit Behinderung für das Führen von Flurförderzeugen vor Herausforderungen.

Führen von Flurförderzeugen inklusiv gestalten

Dennoch ist es möglich, dass Betriebe Menschen mit Behinderung für das Führen von Flurförderzeugen qualifizieren und sie beauftragen. Dabei muss das Qualifizierungskonzept an die individuellen Bedürfnisse der Menschen mit Beeinträchtigungen angepasst werden. Denn oft liegen die Schwierigkeiten in den Prüfungs-und Ausbildungsbedingungen – nicht aber an fehlenden beruflichen Fähigkeiten.

Qualifizierungskonzept inklusiv ausrichten:

  • Anzahl der Theorie- und Praxiseinheiten bei Bedarf erhöhen
  • Theorieprüfungen mündlich statt schriftlich abhalten
  • Kommunikationshilfen wie Gebärdendolmetscher einsetzen
  • Praxisprüfungen vor Ort mit den betrieblichen Flurförderzeugen

Weitere Informationen in der Fachbereich AKTUELL „Qualifizierung und Beauftragung von Menschen mit Beeinträchtigungen für das Führen von Flurförderzeugen“.

Die Fachbereich AKTUELL zeigt Betrieben, die Menschen mit Beeinträchtigungen wie beispielsweise geringen Lese- und Schreibkompetenzen, sozialen oder spezifischen Phobien oder Beeinträchtigungen im Bereich Aufmerksamkeit das Führen von Flurförderzeugen ermöglichen wollen, wie die Qualifizierung und Beauftragung rechtskonform und unter Berücksichtigung der innerbetrieblichen Strukturen umzusetzen ist.