Arbeitssicherheit : FAQ: Fahrbare Hubarbeitsbühnen
Wo liegen bei der Nutzung von fahrbaren Hubarbeitsbühnen mögliche Unfallrisiken, wer darf sie überhaupt bedienen und welche Rolle spielt das Wetter bei der Nutzung? Marco Daudenberg, Leiter des Arbeitsgebiets Hebebühnen im Sachgebiet Intralogistik und Handel der DGUV, klärt auf.
Dürfen alle Beschäftigten eine Hubarbeitsbühne bedienen?
Nein, es ist eine Ausbildung erforderlich (Befähigungsnachweis), die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht und in der Regel mindestens einen Tag dauert. Auch brauchen Beschäftigte eine schriftliche Beauftragung von der Unternehmerin oder dem Unternehmer. Sie müssen außerdem volljährig, körperlich geeignet und in der Bedienung der Hubarbeitsbühne unterwiesen sein (mindestens einmal jährlich).
Braucht es eine Einweisung?
Ja, die Einweisung ist wichtig, weil sie sich auf die verwendete Maschine bezieht. Zu wissen, wie die Notsteuerung zu bedienen ist und die Rettung im Notfall erfolgt, kann lebenswichtig sein.
Ist eine Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten in einer fahrbaren Hubarbeitsbühne erforderlich?
Grundsätzlich ist sie eine sichere Alternative zu Leitern und Gerüsten. Dennoch muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden, in der mögliche Gefahren ermittelt und Schutzmaßnahmen abgeleitet werden.
Was sind die häufigsten Unfallursachen?
Die Mehrzahl der Unfälle passiert, weil es zu Fehlverhalten bei der Bedienung und Nutzung der Hubarbeitsbühne kommt. Zum Beispiel, weil sich das Bedienpersonal über den Seitenschutz hinauslehnt oder ohne ergänzende Sicherungsmaßnahmen wie PSAgA in der Höhe über das Geländer steigt. Auch beim Fahren können Fehler zu Kollisionen mit Bauteilen in der Umgebung führen. Dann können Beschäftigte im Arbeitskorb eingequetscht werden. Nicht zuletzt ist es sinnvoll, den Einsatz einer Hubarbeitsbühne zuvor mit anderen Beteiligten abzustimmen – gerade in beengter Umgebung wie in einer Halle.
Was führt noch zu Kippunfällen?
Hier gibt es eine Reihe von Risikofaktoren: Es braucht geeignete Bodenverhältnisse, um die Hubarbeitsbühne abzustützen. Auch darf der Arbeitskorb nicht überlastet und sollten nicht zu große Montagekräfte aufgebracht werden (Kennzeichnung beachten). Die Angaben im Arbeitsdiagramm sollten daher unbedingt beachtet werden. Außerdem kommt es zu Kippunfällen, wenn andere Fahrzeuge gegen die Maschine fahren, weil der Arbeitsbereich nicht ordentlich abgesichert wurde.
Hubarbeitsbühnen sicher nutzen
Die DGUV Information 208-019 erklärt den sicheren Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen.
Was verbirgt sich hinter dem „Peitscheneffekt“?
Der „Peitscheneffekt“ beschreibt die Situation, wenn die Person aus dem Auslegerkorb herausgeschleudert wird. Um das zu verhindern, sollte persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz getragen werden. Wer die Hubarbeitsbühne fährt, sollte darauf achten, nicht durch Vertiefungen oder über Hindernisse zu fahren.
Was ist die Nennlast?
Sie setzt sich zusammen aus der Last der zugelassenen Personen in der Arbeitsbühne und der von Werkzeug und Material. Die Nennlast darf nicht überschritten werden.
Welche Rolle spielt die Witterung bei Außeneinsätzen?
Gefahren durch Wind und Wetter sollten nicht unterschätzt werden. Hubarbeitsbühnen sind nur für bestimmte Windgeschwindigkeiten zugelassen, daher ist es wichtig, die Windstärke in Arbeitshöhe zu messen. Sonst droht die Maschine umzustürzen. Regen und Eis können sich auf den Untergrund auswirken, was wiederum die Standsicherheit beeinflusst. Und schließlich sollte das Bedienpersonal vor Nässe und Kälte geschützt werden, damit es von der Witterung nicht beeinträchtigt wird.

