Recht : Ist Arbeit an Urlaubstagen oder freien Tagen versichert?
Arbeiten trotz offiziellem Urlaub oder gar einer Krankschreibung – sind Beschäftigte an solchen Tagen gesetzlich unfallversichert?
Es kommt darauf an!
Ja, wenn Beschäftigte an einem Urlaubstag einer dem Unternehmen dienlichen Tätigkeit (arbeitsvertragliche Pflicht) nachgehen, sind sie versichert. Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine tätigkeitsbezogene Versicherung. Das bedeutet: Es ist in der Regel unerheblich, wann die versicherte Tätigkeit ausgeübt wird. Maßgeblich ist, dass Beschäftigte zum Unfallzeitpunkt gearbeitet haben. Das gilt grundsätzlich sogar, wenn die Person krankgemeldet war. Unabhängig davon sind die rechtlichen Bestimmungen zu Arbeits- und Erholungszeiten zu beachten.
Nein, wenn Beschäftigte an ihrem freien Tag zwar im Betrieb oder im Homeoffice sind, aber keiner dem Betrieb dienlichen Tätigkeit nachgehen. Etwa wenn sie lediglich mit einer Kollegin über private Themen sprechen. Problematisch kann auch eine fehlende Absprache mit den Vorgesetzten sein. Kann der Unfallversicherungsträger hierdurch die genauen Umstände des Unfalls nicht ermitteln, kann dies zulasten der Betroffenen gehen – etwa wenn ein Arbeitsunfall nicht anerkannt wird. Daher ist es immer zu empfehlen, sich abzustimmen.