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Mehr Sicherheit auf dem Lastenrad
Lastenfahrräder gibt es in verschiedenen Ausführungen. Hier eine Version, die vorn beladen wird. © Adobe Stock/David Fuentes

Verkehrssicherheit : Mehr Sicherheit auf dem Lastenrad

Eine neue europäische Norm gibt Standards für Lasten- und Transportfahrräder vor. Wie sie Betrieben hilft, Risiken für Beschäftigte zu reduzieren.

Welche Arten von Lasten- und Transportfahrrädern gibt es?

Fahrräder werden in unterschiedlicher Form zum Transport genutzt. Es gibt Modelle mit zwei, drei oder vier Rädern (ein- oder mehrspurig), welche bei denen die Last vorn oder hinten oder vorn und hinten verstaut wird. Manche Lastenfahrräder haben einen herkömmlichen mechanischen Antrieb. „Am weitesten verbreitet sind mittlerweile Lastenpedelecs mit elektrischer Motorunterstützung“, sagt Jens Becker vom Geschäftsbereich Prävention der BG Verkehr.

Die neue europäische Norm EN 17860 unterteilt in drei Kategorien, die sich für den Transport unterschiedlich schwerer Lasten eignen: leichte, einspurige Lastenfahrräder, auch Long John oder Longtail genannt, deren zulässiges Gesamtgewicht 250 Kilogramm nicht überschreitet. Dann leichte, mehrspurige Lastenfahrräder (mit drei oder vier Rädern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 300 Kilogramm. Und schließlich schwere, mehrspurige Lastenfahrräder (auch Heavy Duty Cargobikes genannt), deren zulässiges Gesamtgewicht unter 650 Kilogramm liegt.

Dieses Modell wird hinten beladen und hat eine Art Fahrerkabine. © Getty Images/Pixelbizz

Was regelt die EN 17860 und welche Bedeutung hat sie?

Die Norm schafft erstmals ein verbindliches europäisches Regelwerk und einen einheitlichen Sicherheitsstandard für innerhalb der EU vertriebene Lasten- und Transportfahrräder. Die Anforderungen betreffen Stabilität, Bremsleistung, Ladungssicherung, elektrische Systeme und Anhänger. Für gewerblich genutzte Lastenfahrräder sind die Vorgaben strenger als für private. Schließlich werden die Fahrzeuge stärker belastet als die meisten privat genutzten. Wichtig ist außerdem: Gebrauchsfertige Fahrräder werden geprüft, nicht Einzelteile oder Komponenten. Bei Neuanschaffungen bekommen Betriebe also ein sicheres Gesamtpaket.

Welche Anforderungen gelten für die Ladungssicherung?

Fahrstabilität und Kippsicherheit haben in der Norm oberste Priorität. Diese werden verbessert, wenn Lasten möglichst niedrig angebracht sind. Um zu verhindern, dass Ladung verrutscht oder herabfällt, braucht es stabile Befestigungspunkte, Gurte oder Netze.

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Welche Pflichten haben Unternehmerinnen und Unternehmer?

Wie schon bisher gilt: Zentral ist es, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und die Beschäftigten in der Nutzung der zur Verfügung gestellten Lastenfahrradmodelle zu unterweisen. Dazu gehört, das Brems- und Fahrverhalten sowie das Beladen der Fahrräder zu üben. Bei Pedelecs kommt noch der Umgang mit Akkus hinzu. Außerdem sind Intervalle festzulegen, in denen die Fahrräder zu prüfen und zu warten sind. „Grundlage bilden die Herstellervorgaben. Zu beachten ist aber auch, wie oft und unter welchen Bedingungen die Lastenfahrräder im Unternehmen genutzt werden und wie häufig Defekte auftreten“, gibt Becker zu bedenken.

Ebenfalls wichtig sei, die Prüfungen zu dokumentieren. Der Experte empfiehlt weiterhin, ein leicht zu nutzendes System zu etablieren, um häufig vorkommende Mängel, etwa an Bremsen und Licht, systematisch zu erfassen. „Das kann bei einer Person gebündelt werden, die dann die Schäden behebt oder eine Reparatur veranlasst.“

Transport mit dem Lastenrad

  • Vorbereitung: nur eingearbeitete Beschäftigte losfahren lassen, die das Fahrverhalten des Fahrrads kennen
  • Beladung: zulässiges Gesamtgewicht nicht überschreiten, Last richtig verteilen und gut sichern (z. B. mit Gurten und Netzen), auch wenn nach Stopps Teile der Ladung herausgenommen wurden
  • Kleidung: Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, sollte einen Helm, retroreflektierende Kleidung und festes Schuhwerk tragen; eventuell auch Kleidung mit Protektoren (je nach Gefährdungsbeurteilung)
  • Parkposition: so hinstellen, dass das Rad nicht im Weg ist, dank geeignetem Ständer nicht umfällt und nicht wegrollt (mehrspurige Lastenräder)

Welche Aufgaben können Sicherheitsbeauftragte (Sibe) übernehmen?

Sicherheitsbeauftragte können ihre Vorgesetzten bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Ihre Kolleginnen und Kollegen sollten sie für Risiken sensibilisieren, wenn diese die Vorgaben der Betriebsanweisungen nicht beachten, etwa den Akku eines Pedelecs nicht sicher laden oder die vorgegebene Schutzkleidung nicht tragen. Außerdem können Sibe als Vorbild vorangehen und beispielsweise einen Helm tragen.

Sind Betriebe verpflichtet, ihre alten Lastenfahrräder nachzurüsten?

Die Norm gilt nur für Neuanschaffungen. Ältere Modelle, die der bisher geltenden DIN 79010 entsprechen, erfüllen ebenfalls hohe Sicherheitsstandards. Unternehmen können die Einführung der europäischen Norm aber zum Anlass nehmen, die bislang verwendeten Bauformen zu prüfen und gegebenenfalls Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung zu aktualisieren. Es kann sinnvoll sein, eine Hydraulikbremse nachzurüsten oder auf moderne LED-Beleuchtung umzustellen. „Bei mehrspurigen Lastenfahrrädern empfehle ich, Konturenmarkierungen am Rahmen anzubringen, damit schneller die Größe des Fahrzeugs sichtbar wird“, so Becker.