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Reha-Manager im Interview: „Vertrauen ist wichtig“

Welche Aufgaben das Reha-Management bei der Wiedereingliederung übernimmt und warum ein zwischenmenschliches Gespür ganz zentral ist, erläutert Simon Bernreiter.

Geschrieben von: Isabel Ehrlich

Datum: 21.09.2026

Reha-Manager im Interview: „Vertrauen ist wichtig“
Mit einer Behinderung nach einem Arbeitsunfall erfolgreich zurück in den Beruf: Dabei hilft das Reha-Management. © Adobe Stock/ Industrieblick

Herr Bernreiter, was sind Ihre Aufgaben und Ziele als Reha-Manager?

Meine Aufgabe ist die Eingliederung von Schwerstverletzten nach Arbeits- und Wegeunfällen – und das sowohl medizinisch als auch beruflich oder sozial. Das heißt, wir begleiten die Menschen bei der Genesung und sorgen für eine optimale Betreuung. Das Ziel ist die nachhaltige Rückkehr an den Arbeitsplatz, und zwar mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln. Zu meinen Aufgaben gehört insbesondere der frühzeitige persönliche Kontakt. Das heißt, ich treffe die Betroffenen etwa bei Arztterminen, zu Hause oder am Arbeitsplatz.

Sie sind also im gesamten Reha-Prozess ein zentraler Ansprechpartner für die Versicherten?

Genau. Bei Schwerstverletzten nehme ich innerhalb von 30 Tagen den ersten, persönlichen Kontakt auf – nicht selten schon während des Krankenhausaufenthaltes. Und ich bleibe so lange der zuständige Reha-Manager, bis der Reha-Prozess der Person abgeschlossen ist. Ich bin jederzeit ansprechbar und unterstütze bei allen Fragen, die sich im Laufe der Reha und der Wiedereingliederung und darüber hinaus ergeben. Sechs Monate, nachdem die betroffene Person ihre bisherige Arbeit wieder aufgenommen hat, rufe ich sie an, erkundige mich nach der aktuellen Situation, ob die Teilhabe weiterhin gesichert ist und nehme gegebenenfalls neue Reha-Bedarfe auf.

Porträt von Reha-Manager Simon Bernreiter.
Simon Bernreiter
Reha-Manager bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) in München

Wie lange dauert denn ein durchschnittlicher Reha-Prozess?

Unser Ziel ist es, die Beschäftigten rasch und idealerweise an ihrem letzten Arbeitsplatz zurück in den Job zu bringen. Der Reha-Prozess kann aber auch länger dauern, etwa wenn die Eingliederung beim letzten Arbeitsplatz nicht klappt oder noch eine Umschulung notwendig ist. Somit verlängert sich auch meine Tätigkeit, in Ausnahmefällen auf drei bis vier Jahre. Wir haben im Reha-Management teilweise auch Fälle, die nach sechs Monaten abgeschlossen sind. Meist bewegt sich der Zeitrahmen irgendwo dazwischen.

Alle Möglichkeiten der Rehabilitation ausschöpfen

Wie gehen Sie vor, wenn Sie merken, dass der Unfall auch schwere psychische Folgen hinterlassen hat, die den Reha-Prozess ausbremsen?

Die psychischen Unfallfolgen spielen eigentlich immer eine Rolle. Wir haben sie genauso im Auge wie körperliche Folgen. Auch wenn eine psychische Erkrankung als Unfallfolge diagnostiziert wurde, ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständiger Leistungsbringer. Wir schöpfen alle Möglichkeiten zur Rehabilitation aus, die wir haben. Es kann zum Beispiel sein, dass die betroffene Person erstmal vier Wochen stationär behandelt wird und eine psychosomatische Rehabilitation macht. Das auszuloten und den Reha-Prozess aktiv zu steuern, ist ebenfalls Teil meiner Arbeit.

Wenn es nach der medizinischen Reha dann darum geht, den Weg zurück in den Beruf zu finden, wird der psychische Gesundheitszustand nochmal geprüft. Denn wenn die Person beispielsweise nicht mehr gut mit Stress umgehen kann, dann wäre die Gastronomie nicht die richtige Branche. Es ist meine Aufgabe, gemeinsam mit der versicherten Person eine geeignete Tätigkeit zu finden. Hierbei unterstützen uns auch externe Dienstleister. Es ist nicht einfach, wenn man nach 20 Jahren einen neuen Beruf erlernen muss. Aus meiner Erfahrung heraus ist meine Unterstützung als Reha-Manager auch in dieser Hinsicht für viele Versicherte von großer Bedeutung.

Wenn die psychische Erkrankung keine Folge des Arbeitsunfalls ist, sondern beispielsweise eine Depression schon vor dem Unfall Thema war, übernimmt die Krankenkasse die Leistungen. Dann sind wir eher koordinierend tätig.

Als Reha-Manager Vertrauen aufbauen

Werden Sie in diesem Prozess zu einer Art Vertrauensperson für die betroffenen Beschäftigten? Immerhin begegnen Sie ihnen in einer psychisch extrem herausfordernden Situation.

Ja, denn je nach Schwere der Verletzung verändert sich ja zum Teil das ganze Leben. Und bei den Gesprächen zu den Hilfsmöglichkeiten geht es oft auch ins Private. Teilweise sprechen wir über familiäre Probleme oder Probleme mit dem Betrieb, die den Reha-Prozess erschweren. Vertrauen ist daher im Reha-Management sehr wichtig.

Und wie arbeiten Sie mit den Ärztinnen und Ärzten und auch den Arbeitgebenden der betroffenen Person zusammen?

Mit den Ärztinnen und Ärzten bin ich sehr früh im Kontakt. Ich erstelle einen Reha-Plan und erarbeite gemeinsam mit den medizinischen Fachleuten und der betroffenen Person die Behandlung und den Zeitpunkt der Maßnahmen. Auch beim Abschlussgespräch der stationären Reha bin ich mit dabei. Sobald der Reha-Plan mit einer Prognose zur Wiederaufnahme der Tätigkeit erstellt ist, bin ich mit den Arbeitgebenden kontinuierlich im Kontakt. Das ist gerade dann wichtig, wenn die weitere Ausübung der Tätigkeit durch den Arbeitsunfall gefährdet ist.

Vorab brauchen wir aber das Einverständnis der betroffenen Person. Denn nur dann dürfen wir die entsprechenden Informationen zu den Unfallfolgen weitergeben. Liegt das Einverständnis vor, können mit den Arbeitgebenden passende Maßnahmen zur beruflichen Teilhabe besprochen werden.

Sport in der Reha

Sport in der Reha

Nach einem Arbeitsunfall kämpft sich Oliver Schulz zurück an den Arbeitsplatz. Dazu trainiert er beim Sport in der Reha.

Können Sie ein paar Beispiele nennen, welche Maßnahmen im Betrieb getroffen werden können?

Erstes Ziel ist es, den bisherigen Arbeitsplatz zu erhalten. Wenn jemand beispielsweise eine Bürotätigkeit hatte und infolge des Unfalls einen Rollstuhl benutzt, kann das Büro behinderungsgerecht umgebaut werden – etwa mit einem höhenverstellbaren Schreibtisch oder einer Rampe an Treppen. Wir schöpfen alle geeigneten Mittel aus. Ist der Weg zurück in den alten Job nicht möglich, weil etwa eine handwerkliche Tätigkeit aufgrund der Behinderung nicht mehr funktioniert, ist eine Umschulung das nächste Ziel. Bestenfalls kann im gleichen Betrieb eine neue Tätigkeit gefunden werden, etwa im kaufmännischen Bereich. Das kann ich durch den frühzeitigen Kontakt mit dem Arbeitgeber über den gesamten Heilverlauf prüfen.

Gute Zusammenarbeit auch mit Arbeitgebenden wichtig

Auch wenn die gesetzliche Unfallversicherung für die Kosten von Umbauten aufkommt, heißt das vermutlich nicht, dass Arbeitgebende den Maßnahmen immer zustimmen, oder?

Es hängt immer davon ab, welches Verhältnis die Beschäftigten und ihre Arbeitgebenden vor dem Unfall hatten. Wenn jemand seit 20 Jahren in einem Familienbetrieb tätig war, dann wird die Chefin oder der Chef versuchen, diese Person im Betrieb zu halten – so ist meine Erfahrung. Wenn jemand vielleicht erst vor einem halben Jahr angefangen oder kein gutes Verhältnis zur Arbeitgeberin oder zum Arbeitgeber hat, dann ist natürlich viel mehr Überzeugung von uns als Reha-Management notwendig.

Deswegen ist es unsere Aufgabe, die berufliche Situation schon beim Erstkontakt mit den Versicherten abzuklopfen. Manchmal müssen wir den Arbeitgebenden auch einfach die Angst nehmen und aufklären, dass Beschäftigte mit Einschränkungen weiterhin viele Tätigkeiten übernehmen können. Im Laufe eines Gesprächs finden sich oft gute Lösungen, wie die Person weiterhin im Betrieb arbeiten kann. Hier gilt es, ein Gefühl für die Wünsche und Absichten aller Beteiligten zu bekommen.

Austausch zwischen Betroffenen kann sehr hilfreich sein. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet deshalb die sogenannte Peer-Beratung an. Worum geht es dabei?

Die Peer-Beratung bringt Menschen zusammen, die gerade erst einen schweren Arbeitsunfall hatten und solche, die sich mit ihrer schweren Verletzung bereits wieder gut im Leben eingefunden haben. Insbesondere geht es dabei um Menschen mit Querschnittlähmungen oder Amputationen. Direkt nach einem so schweren Unfall hat man natürlich unzählige Fragen. Was kann ich noch machen mit der Einschränkung? Kann ich jemals wieder wandern? Kann ich vielleicht sogar Sport machen? Das kann weder eine Ärztin oder ein Arzt noch wir als Reha-Management so überzeugend beantworten wie eine Person, die selbst betroffen ist.

Das ist die Idee der Peer-Beratung: Jemand, der vielleicht vor zehn Jahren eine Prothese bekommen hat, kann ganz konkret aus seinem Leben berichten. Schau, ich gehe mit meiner Sportprothese sogar wieder joggen. Oder ich mache Rollstuhlbasketball. Die Peer-Beratung erfolgt in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern: der Fördergemeinschaft der Querschnittverletzten in Deutschland, dem Bundesverband für Menschen mit Arm- und Beinamputation sowie den BG-Kliniken.

Können Sie abschließend aus Ihrer Perspektive zusammenfassen, warum es für eine gelingende Rehabilitation nicht nur medizinische Maßnahmen und Leistungen zur beruflichen Teilhabe braucht, sondern auch zur sozialen Teilhabe?

Unsere Aufgabe ist es, die komplette Teilhabe nachhaltig zu ermöglichen. Und dazu braucht es den Blick in alle Richtungen. Wichtig ist die Rückkehr in ein funktionierendes Arbeitsleben. Doch genauso muss eine Person, die nach einem schweren Unfall wieder ihrer Arbeit nachgehen möchte, Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung und für Hobbies haben. Essenziell um ein Leben erfolgreich neu zu gestalten sind die eigene Wohnung und die Mobilität. Deshalb verfolgen wir bei Schwerverletzten auch das Konzept der nachgehenden Betreuung, das heißt, wir nehmen einmal jährlich idealerweise persönlich Kontakt zu den Betroffenen auf und klopfen die Bedarfe ab – denn Teilhabe ist keine einmalige Sache, sondern gehört zum gesamten Leben dazu.

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